Psychotherapeutische Privatpraxis

Nach langjährigen Weiterbildungen in Verhaltens-, Gesprächs-, Familien- sowie Körpertherapeutischen Verfahren war ich bis 31.03.2018 in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg verhaltenstherapeutisch niedergelassen (BSNR 536904300, LANR 389529668) und bin Mitglied in der Landespsychotherapeutenkammer-BW. Seit 01.04.2018 führe ich in 69436 Schönbrunn eine Privatpraxis.

Für unsere Arbeit in der Privatpraxis gelten folgende Rahmenbedingungen:

Therapiesitzungen von 50 Minuten finden zu gemeinsam verbindlich vereinbarten Zeiten statt, meistens im Abstand von 8 bis 10 Tagen. Die Termine können nicht anderweitig besetzt werden. Daher müssen sie mindestens 2 Arbeitstage im Voraus abgesagt werden. Dringende Notfälle sind ausgenommen. 

Zu Beginn der Zusammenarbeit werden bis zu fünf Probesitzungen (Probatorik) und begleitende diagnostische Maßnahmen (Fragebögen) durchgeführt. Danach ist auf Anforderung Ihrer Krankenkasse ein Therapieantrag zu stellen und die Konsultation einer Ärztin erforderlich. Das Beibringen der erforderlichen Unterlagen obliegt dem Klienten/der Klientin. Die Psychotherapeutin hat kein Rechtsverhältnis mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle.

PrivatpatientInnen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) behandelt. In Rechnung gestellt wird der 2,3 fache Satz, bei besonderem Schwierigkeitsgrad der 3,5 fache Satz. Es kann sein, dass Teile der Behandlung nicht erstattet werden. Das entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Therapeutin. Die Rechnung erfolgt am Quartalsende und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Danach erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.

Laufende Therapien können jederzeit nach einem Abschlussgespräch beendet werden.

Einzel- und Gruppentherapien unterliegen der Schweigepflicht.

Zur Qualitätssicherung begeben sich verantwortungsbewusste Psychotherapeutinnen in Inter- oder Supervision. Sitzungen können dafür auf Tonband aufgezeichnet werden. Auch hier wird die Schweigepflicht stets beachtet.

Ihre Therapiedaten werden elektronisch gespeichert und EDV-gestützt dokumentiert und abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass eine Kontaktaufnahme per E-Mail ein öffentliches aber kein geschütztes Kommunikationsmittel ist.

Nachsorgegruppe

Nachsorgegruppe nach ambulanter oder stationärer Psychotherapie:

Sie möchten Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus einem Klinikaufenthalt oder einer ambulanten Psychotherapie im Alltag aufrechterhalten und Ihre Selbst-Werdung fortsetzen? Jeweils ab Jahresbeginn finden Sie in dieser Nachsorgegruppe nach Voranmeldung an 10 Abenden ein Unterstützungssystem. Wir werden uns zunächst an einem ersten Temin kennenlernen. Danach ist die Gruppe „geschlossen“. Sie entscheiden, ob Sie weiterhin teilnehmen möchten. Ihre Teilnahme wird nicht von der Krankenversicherung erstattet. Bei mehr als 10 Gruppenmitgliedern erhöht sich die Anzahl der Sitzungen, nicht aber die Kosten.

Inhalte: Die Gruppe lebt von ihren Mitgliedern.

Sie lernen:

  • Symptome zu managen
  • Auseinandersetzungen produktiv zu gestalten
  • Kommunikation zu verbessern
  • Bei sich zu bleiben, im Hier und Jetzt
  • Scham – loszuwerden

Sollten Sie sich in einer ambulanten psychotherapeutischen Einzelbehandlung befinden, ist es notwendig, dass Sie den Besuch dieser Gruppe mit Ihrer Therapeutin absprechen. Wir gehen von durchschnittlicher psychischer Belastbarkeit aus. Jedes Gruppenmitglied nimmt freiwillig teil und trägt die volle Verantwortung für sich selbst. Die Sitzungen finden zu festgelegten Terminen statt.